Wie bei den schon bekannten KGV der Pfarreiengemeinschaften wird eine Verbandsvertretung aus Vertreter*innen jeder Kirchengemeinde gebildet..
Zusammensetzung
- Beim KGV PastR ist der Dekan der Vorsitzende.
 - Jede Kirchengemeinde entsendet eine Vertretung.
 - Bei einer fusionierten Pfarrei erhöht sich die Anzahl der Stimmen auf die Anzahl der zusammengeschlossenen Pfarreien.
 
Aufgaben
- Die Verbandsvertretung beschließt über den Haushalt und die Jahresrechnung des neuen Kirchengemeine-Verbands.
 - Sie wählt außerdem drei Mitglieder für den Verbandsausschuss
 - und entsendet ein Mitglied in den Rat des Pastoralen Raumes.
 


