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Wie bisher haben die Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften jeweils einen eigenen Pfarrer, der für die Seelsorge verantwortlich ist.
Auch das bisherige Vermögen und die Entscheidung über die Verwendung der Haushaltsmittel verbleiben bei den Pfarreien.
Allerdings ist vorgesehen, dass sich in den nächsten Jahren die Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft zusammenschließen (Fusion).