"Organe" des Pastoralen Raumes in der Seelsorge

Auf der "Seelsorge-Seite"

gibt es im Pastoralen Raum folgende Organe:

  • das Leitungsteam
  • den Rat des Pastoralen Raumes
  • die Synodalversammlung

 

  1. Das Leitungsteam besteht aus
    - einem Priester ("Dekan", Leiter des Teams),
    - zwei weiteren hauptamtlichen Mitarbeiter*innen
      (meist mit pastoralem und verwalterischem Schwerpunkt)
    - bis zu zwei ehrenamtlichen Mitgliedern
     
  2. Den Rat des Pastoralen Raumes setzt sich zusammen aus
    - Delegierten der Pastoralen Räte der Pfarreien/-gemeinschaften,
    - von der Synodalversammlung Gewählten,
    - dem Leitungsteam,
    - Vertreter*in des Caritasverbandes,
    - berufenen Mitgliedern.
     
  3. Der Synodalversammlung gehören an
    - Delegierte
          > der "Orte von Kirche",
          > der Verwaltungsgremien,
          > der MAV (Mitarbeitervertretung),
          > der Kirchenmusiker*innen,
    - der Rat des Past. Raumes,
    - das Leitungsteam,
    - alle pastoralen Mitarbeiter*innen, 
    - berufene Mitglieder.

Darüber hinaus sollen vom Leitungsteam weitere Formate der Zusammenarbeit verbindlich
eingerichtet werden, z.B.
     - die Konferenz der hauptamtlich in der Pastoral Tätigen und
     - die Pfarrerkonferenz.

 

Auf der "Verwaltungs-Seite"

gibt es außerdem die Gremien des Kirchengemeinde-Verbandes (KGV).
Einzelheiten dazu finden Sie im Abschnitt "Verwaltung" bei "Organe des Kirchengemeindeverbandes".