Mittel für die Seelsorge und Anderes

Hier geht es vor allem um drei Themen,
für die der neue Kirchengemeinderat des Pastoralen Raumes (KGV PastR) verantwortlich ist:

  1. die Zuweisungen an die einzelnen Kirchengemeinden,
  2. die Finanzierung der Aufgaben des Pastoralen Raumes selbst,
  3. die nicht-pastoralen Mitarbeiter*innen in den Pfarreien.

Aber: Nicht alle geplanten Aufgaben des neuen Kirchengemeinde-Verbandes werden gleich von Anfang an wirksam sein.

 

Zuweisungen für die Pfarreien/-gemeinschaften

Woher bekommen die Pfarreien das Geld für ihre laufenden Ausgaben?

  • Früher bekam jede Pfarrei ihre Haushaltsmittel nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel direkt von Bistum (daher der Ausdruck "Schlüsselzuweisungen").
  • Nach dem Zusammenschluss in Pfarreiengemeinschaften wurden diese Schlüsselzuweisungen über den jeweiligen Kirchengemeindeverband an die einzelnen Kirchengemeinden weitergegeben.
  • In Zukunft werden die Gelder vom Bistum an den Pastoralen Raum gehen, und die Verbandsvertretung entscheidet, in welcher Höhe den Kirchengemeinden (und im Übergang den noch bestehenden Kirchengemeindeverbänden) Mittel aus den Schlüsselzuweisungen des Bistums weitergeleitet werden.


Anmerkung:
Weil die Einnahmen schon seit einigen Jahren nicht mehr alle Ausgaben decken,
muss das Bistum sparen. Darum wurden schon in der Vergangenheit die
Schlüsselzuweisungen für alle Pfarreien gleichermaßen schrittweise gesenkt –
und das wird leider auch in Zukunft so weitergehen müssen.
Das Bistum ist gerade dabei, in einem Prozess der "Haushaltssicherung"
die Weichen für die Zukunft zu stellen.
(Weitere Informationen unter https://www.bistum-trier.de/home/haushaltssicherung/)

 

Die Aufgaben des Pastoralen Raumes selbst

  • Die zentrale Aufgabe des Pastoralen Raumes ist, die Seelsorge neu auszurichten nach den Anliegen der Trierer Synode:
    Von den einzelnen Menschen her gedacht, lokal orientiert, diakonischer, missionarischer ...
    - und vieles weitere.
  • Für die Verwirklichung dieser Aufgaben plant die Verbandsvertretung Mittel ein.
  • Wie das genau aussehen kann, wird gemeinsam entwickelt, z.B. 
         > überpfarrliche Angebote,
         > besondere Aufgabengebiete von Pastoralreferent*innen (z.B. Schulseelsorge, Unterstützung
            von Ehrenamtlichen, Begleitung der KiTas, bestimmte Zielgruppen...)
         > Orte von Kirche fördern,
         > bessere Zusammenarbeit etc.
  • Dazu kommen noch die Mittel für Organisation, Büro, Sekretär*in des Leitungsteams. 
     

Angestellte der Kirchengemeinden

  • Zu den Angestellten der Kirchengemeinden zählen z.B.
      > Pfarrsekretär*innen,
      > Küster*innen,
      > Kirchenmusiker*innen,
      > Reinigungskräfte,
      > Hausmeister*innen etc.
  • Diese bleiben zunächst wie bisher bei den Kirchengemeinde-Verbänden (KGV) der Pfarreiengemeinschaften angestellt. Der Vorgesetzte bleibt der örtliche Pfarrer.
  • Später wird sich das voraussichtlich ändern (möglicherweise wenn alle Pfarreiengemeinschaften im Past. Raum sich jeweils zu einer neuen Pfarrei zusammengeschlossen haben): Dann wird die Anstellungsträgerschaft auf den Kirchengemeindeverband des Pastoralen Raumes übergehen. Vorgesetze*r wird dann ein Person aus dem Leitungsteam, der die Personalverantwortung übertragen wird.