Kirchengemeindeverband "neu"

  • Damit ein Pastoraler Raum rechtsfähig wird,
    wird unmittelbar nach seiner Errichtung ein Kirchengemeinde-Verband (KGV) gebildet
    (manchmal auch als "KGV neu" oder "KGV PastR" bezeichnet,
    um ihn von den schon bestehenden KGVs der Pfarreiengemeinschaften zu unterscheiden).

  • Dieser "mit dem Pastoralen Raum verbundene" KGV wird als
    Zusammenschluss aller Kirchengemeinden im Gebiet des Pastoralen Raumes gebildet.

  • Die Mitglieder aller Verwaltungsräte bzw. Kirchengemeinderäte der Pfarreien
    wurden dazu (bis 30. Juni 2022) offiziell angehört.


Die Aufgaben des neuen Kirchengemeindeverbandes

In seiner Vollgestalt wird der KGV PastR folgende Hauptaufgaben haben:

  1. Er entscheidet über die Höhe der Mittelzuweisungen an die einzelnen Kirchengemeinden.
  2. Er stellt die Mittel für die Aufgaben des Pastoralen Raumes selbst zur Verfügung, die sich nach dem Willen des Bischofs vor allem an den Zielen der Synode orientieren.
  3. Er wird Anstellungsträger für die nicht-pastoralen Mitarbeiter*innen in den Pfarreien.

Aber nicht alle geplanten Aufgaben des neuen Kirchengemeinde-Verbandes werden gleich von Anfang an wirksam sein.

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