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Damit ein Pastoraler Raum rechtsfähig wird,
wird unmittelbar nach seiner Errichtung ein Kirchengemeinde-Verband (KGV) gebildet
(manchmal auch als "KGV neu" oder "KGV PastR" bezeichnet,
um ihn von den schon bestehenden KGVs der Pfarreiengemeinschaften zu unterscheiden).
Dieser "mit dem Pastoralen Raum verbundene" KGV wird als
Zusammenschluss aller Kirchengemeinden im Gebiet des Pastoralen Raumes gebildet.
Die Mitglieder aller Verwaltungsräte bzw. Kirchengemeinderäte der Pfarreien
wurden dazu (bis 30. Juni 2022) offiziell angehört.
Die Aufgaben des neuen Kirchengemeindeverbandes
In seiner Vollgestalt wird der KGV PastR folgende Hauptaufgaben haben:
Aber nicht alle geplanten Aufgaben des neuen Kirchengemeinde-Verbandes werden gleich von Anfang an wirksam sein.
Weitere Informationen finden Sie hier