Viele Dinge, die sich verändern,
geschehen unabhängig von der Errichtung der Pastoralen Räume:
- Die Zahl der Seelsorger*innen wird weniger (Pfarrer, Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferent/innen)
- Die Geldmittel der Kirche werden weniger.
- Die Anzahl der Kirchenmitglieder geht stark zurück.
- Ebenso wird die Gruppe der Menschen kleiner, die sich am kirchlichen Leben beteiligen oder sich ehrenamtlich engagieren.
- Das Ansehen und die Bedeutung der christlichen Kirchen nehmen (weiter) ab.
Manches soll sich mit der Errichtung des Pastoralen Raumes ändern:
- Ehrenamtlich Engagierte, die Kirchliches Leben gestalten möchten, haben mehr Freiräume und Mitgestaltungs-Möglichkeiten: in den Orten von Kirche, in Gemeindeteams, der Synodalversammlung etc.
- Gemeinsam arbeiten die Seelsorger*innen daran, dass die Seelsorge sind mehr als bisher an den Bedürfnissen der Menschen orientiert.
- Mehr als bisher soll das kirchliche Leben den Menschen dienen (diakonisch) und die Botschaft Jesu glaubwürdig verbreiten (missionarisch).
Vieles bleibt auch nach der Errichtung der Pastoralen Räume gleich:
- Die örtlichen Pfarrer haben weiterhin die Verantwortung für die Seelsorge in ihren jeweiligen Pfarreien.
- In der ersten Zeit bleiben auch die pastoralen Mitarbeiter*innen mit ihren Arbeitsfeldern vor Ort, es sei denn, sie wechseln – wie früher auch üblich – ihre Stelle.
- Ebenso bleibt "die Kirche im Dorf" – so lange die Pfarrei/Pfarreiengemeinschaft das so möchte. Dabei kann der Pastorale Raum nicht mitreden.
- Auch die Gestaltung des Kirchlichen Lebens steht und fällt nach wie vor mit den Menschen, die sich in ihren Orten engagieren.
- Das Vermögen der einzelnen Pfarreien geht nicht auf den Pastoralen Raum über, es bleibt bei den Pfarreien.
Wenn allerdings Pfarreien einen Zusammenschluss beschließen (Fusion), geht das Vermögen auf die neue Pfarrei über. Bestehende Zweckbindungen bleiben dann aber weiterhin gültig. - Die gewählten Gremien der Pfarrei bleiben bestehen – mit all ihren Aufgaben.
Einiges wird sich strukturell ändern:
- Die Zusammenarbeit der Seelsorger*innen und der Pfarreien wird verbindlicher.
- Die Selbstbestimmung des Kirchlichen Lebens verlagert sich von der Bistumsebene mehr auf die Ebene des Pastoralen Raumes. Dabei gibt es für ehrenamtliche Laien mehr Möglichkeiten mitzugestalten.
- Die Schlüsselzuweisungen werden von den Gremien der Pastoralen Raumes an die einzelnen Kirchengemeinden verteilt.